Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.1998

Geschäftszahl

94/14/0089

Rechtssatz

Über einen Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung wird nicht mittels eigenständigen Bescheides, sondern mittels Einkommensteuerbescheides bzw eines Bescheides, in dem festgestellt wird, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer unterbleibt, entschieden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/14/0090 E 21. Juli 1998