Verwaltungsgerichtshof
21.07.1998
94/14/0089
Über einen Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung wird nicht mittels eigenständigen Bescheides, sondern mittels Einkommensteuerbescheides bzw eines Bescheides, in dem festgestellt wird, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer unterbleibt, entschieden.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/14/0090 E 21. Juli 1998