Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.1998

Geschäftszahl

94/14/0089

Rechtssatz

Der Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung ist an keine Form gebunden. Es ist aber ein - wenn auch implizierter - Antrag gemäß Paragraph 41, Absatz 2, EStG 1988 erforderlich.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/14/0090 E 21. Juli 1998