Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
20.12.1994
Geschäftszahl
94/14/0087
Rechtssatz
Die Auffassung, wegen der Pauschalierungsbestimmung des § 34 Abs 8 EStG 1988 komme Schulgeld für das ausländische Studium als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag nicht in Frage, weshalb eine sachverhaltsmäßige Überprüfung des Antrages unterbleiben könne, findet im Gesetz keine Deckung.