Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1994

Geschäftszahl

94/14/0080

Rechtssatz

Baukostenzuschüsse des Mieters an den Vermieter bilden im Rahmen der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung Einnahmen des Vermieters, die diesem grundsätzlich im Jahr der Zahlung zufließen. Der Baukostenzuschuß ist keine Leistung, die durch Paragraph 3, EStG 1988 für steuerfrei erklärt ist.