Verwaltungsgerichtshof
25.10.1994
94/14/0080
Baukostenzuschüsse des Mieters an den Vermieter bilden im Rahmen der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung Einnahmen des Vermieters, die diesem grundsätzlich im Jahr der Zahlung zufließen. Der Baukostenzuschuß ist keine Leistung, die durch Paragraph 3, EStG 1988 für steuerfrei erklärt ist.