Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.1994

Geschäftszahl

94/14/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0148 2

Stammrechtssatz

Selbst ein gesetzwidriger Verwaltungsakt (örtliche Unzuständigkeit) einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde unterbricht die Verjährung (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0131).