Verwaltungsgerichtshof
12.04.1994
94/14/0011
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen wegen der Einsturzgefahr der von ihm bewohnten Eigentumswohnung (hier: Aufwendungen für eine notwendig gewordene Ersatzwohnung), so kann von einem die Aufwendungen ausgleichenden und damit eine außergewöhnliche Belastung iSd Paragraph 34, Absatz eins, EStG 1988 ausschließenden Anspruch auf Ersatz des Schadens des Steuerpflichtigen gegenüber dem Bauunternehmer unter anderem nur dann ausgegangen werden, wenn die für einen solchen Anspruch auf Ersatz von Schäden wesentlichen Tatsachen unter Berücksichtigung der Beweislastverteilung (etwa Paragraph 1298, ABGB) festgestellt werden. Nur dann hätte der Steuerpflichtige auch von einem ihm im Hinblick auf die Prozeßaussichten zumutbaren Rechtsstreit gegen den Bauunternehmer abgesehen (auf einen solchen verzichtet).