Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1999

Geschäftszahl

94/14/0001

Rechtssatz

Zu einer nach außen erkennbaren Amtshandlung gehört auch die Zustellung von Abgabenbescheiden (Hinweis E 11.9.1997, 95/15/0132).