Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1995

Geschäftszahl

94/13/0249

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 2

Stammrechtssatz

Bei Nahebeziehungen zwischen den Vertragspartnern muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. So ist für die Anerkennung von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren beherrschenden Gesellschaftern eine Gestaltung der Vertragsbedingungen wie unter Fremden erforderlich (Hinweis E 5.11.1991, 89/13/0093).