Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1997

Geschäftszahl

94/13/0239

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0171 E 12. September 1989 VwSlg 6430 F/1989 RS 2

Stammrechtssatz

Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung ist umfassender als der des Zivilrechts. Es sind alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartigen Sachverhalte zu erfassen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/13/0238 E 9. Juli 1997