Verwaltungsgerichtshof
20.04.1995
94/13/0228
GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben.