Verwaltungsgerichtshof
09.07.1997
94/13/0209
Mit Tätigkeiten einer Körperschaft, Bürger bei Wahrnehmung ihrer Parteistellung in anlagenrechtlichen Verfahren umweltschutzrelevanten Charakters zu beraten und zu unterstützen, wird ein Satzungszweck ausschließlicher Verfolgung wissenschaftlicher Zwecke in der tatsächlichen Geschäftsführung überschritten.