Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1997

Geschäftszahl

94/13/0209

Rechtssatz

Der in Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 5, letzter Absatz erster Satz EStG 1988 genannte "Nachweis" bezieht sich nicht auf das Verfahren zur Erlassung des in dieser Bestimmung genannten Bescheides, sondern ein solcher "Nachweis" soll vielmehr mit Hilfe eines solchen Bescheides denjenigen erbracht werden, die Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an die betroffene Körperschaft als Betriebsausgaben geltend machen wollen.