Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1997

Geschäftszahl

94/13/0209

Rechtssatz

Die im Vorhalt der Abgabenbehörde im Verfahren zur Erlassung des Bescheides nach Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 5, letzter Absatz erster Satz EStG 1988 in der Fassung 1993/818 erbetene Erläuterung, "inwieweit die in den drei vorgelegten Bänden enthaltenen Feststellungen wissenschaftlich sind", läßt eine Verkennung der Verteilung der verfahrensrechtlichen Lasten auf Partei und Beh durch die Beh erkennen. Am Abgabepflichtigen liegt es, seine konkrete Forschungstätigkeit zu dokumentieren; ob die vom Abgabepflichtigen dargetane Tätigkeit eine solche der Forschung für die Wissenschaft und seine Publikation eine wissenschaftliche ist, hat die Beh zu beurteilen. Fühlt sie sich mit dieser Aufgabe sachlich überfordert, liegt es an ihr, fachkundige Unterstützung (etwa in Form der in den Gesetzesmaterialien zur Neuregelung des Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 5, EStG 1988 erwähnten Amtshilfe durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) beizuziehen.