Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1997

Geschäftszahl

94/13/0206

Rechtssatz

Daraus, daß es durch die Verpachtung des Klientenstockes des Geschäftsführers der GmbH an die Gesellschaft nicht zu einer Beendigung des Betriebes des Geschäftsführers gekommen ist, folgt, daß die GmbH schon aus diesem Grund iSd Paragraph 10, Absatz 5, EStG 1988 einen Betrieb erworben hat, sodaß ein Abzug des Investitionsfreibetrages nicht möglich ist.