Verwaltungsgerichtshof
28.05.1997
94/13/0200
Die gebotene Wirklichkeitsnähe eines Schätzungsvorganges (Hinweis E 24.4.1996, 92/13/0284; E 10.10.1996, 94/15/0111; E 26.11.1996, 92/14/0212) erfordert bei der Unterstellung gewerblicher Verkäufe auch den Ansatz einer entsprechenden Aufwandspost für deren Beschaffung (Hinweis E 20.6.1995, 91/13/0063).