Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1996

Geschäftszahl

94/13/0194

Rechtssatz

Zur nachvollziehbaren (und nachprüfbaren) Subsumtion unter Paragraph 98, Ziffer 4, EStG 1988 ist jedenfalls zu klären, wofür im einzelnen die strittigen Zahlungen gewährt worden sind.