Zur nachvollziehbaren (und nachprüfbaren) Subsumtion unter § 98 Z 4 EStG 1988 ist jedenfalls zu klären, wofür im einzelnen die strittigen Zahlungen gewährt worden sind.Zur nachvollziehbaren (und nachprüfbaren) Subsumtion unter Paragraph 98, Ziffer 4, EStG 1988 ist jedenfalls zu klären, wofür im einzelnen die strittigen Zahlungen gewährt worden sind.