Verwaltungsgerichtshof
23.11.1994
94/13/0182
Ausführungen zur Frage der Notwendigkeit der Bezahlung des Kirchenbeitrages eines Abgabepflichtigen, der evangelischer Pfarrer und Religionslehrer ist, zur Erhaltung seines Berufes. Ein allfälliger Amtsverlust droht nicht wegen der Nichtentrichtung des Kirchenbeitrages, sondern allenfalls wegen der mangelnden Eignung für das Amt, wobei die Gründe dafür in der anzuzweifelnden persönlichen Überzeugung des Abgabepflichtigen, die in der Privatsphäre verursacht ist (fehlendes religiöses Bekenntnis) liegen.