Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.08.1995

Geschäftszahl

94/13/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/17 93/14/0006 1

Stammrechtssatz

Ausführungen betreffend die Anwendung der LiebhabereiV unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des VfGH vom 17.12.1991, römisch fünf 53/91, mit dem Teile der LiebhabereiV aufgehoben wurden (Kundmachung BGBl 1992/106).