Verwaltungsgerichtshof
28.04.1999
94/13/0097
Anschaffungskosten iSd Einkommensteuerrechtes sind grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten. Der Ansatz fiktiver Anschaffungskosten ist nur in Fällen eines unentgeltlichen Erwerbes vorgesehen vergleiche zB Paragraph 6, Ziffer 9, Litera b und Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 8, Litera b und Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 8, Litera c, EStG 1988). (Hier: Die Abgabenbehörde ging bei der Sachbezugsbewertung bei dem als Dienstfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassenen Neuwagen zu Unrecht vom Listenpreis statt von den tatsächlichen Anschaffungskosten aus.)