Verwaltungsgerichtshof
15.03.1995
94/13/0065
Eine mit der Fristenberechnung vertraute Person wird in einem Fall, bei dem das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, regelmäßig den nächstfolgenden Werktag eintragen, um bei der täglichen Kontrolle, ob alle Friststücke ordnungsgemäß abgefertigt wurden, Fehler zu vermeiden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/13/0066