Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1995

Geschäftszahl

94/13/0065

Rechtssatz

Eine mit der Fristenberechnung vertraute Person wird in einem Fall, bei dem das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, regelmäßig den nächstfolgenden Werktag eintragen, um bei der täglichen Kontrolle, ob alle Friststücke ordnungsgemäß abgefertigt wurden, Fehler zu vermeiden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/13/0066