Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1996

Geschäftszahl

94/13/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/24 91/15/0105 4

Stammrechtssatz

Im Nachsichtverfahren ist es Aufgabe des Nachsichtwerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0076).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/13/0049

94/13/0050