Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.2000

Geschäftszahl

94/13/0045

Rechtssatz

Dass eine bestimmte Auslegung eines Gesetzes oder einer auf einem Gesetz beruhenden Verordnung allenfalls erstmalig erfolgt, bewirkt für sich allein weder deren Rechtswidrigkeit, noch verstößt sie ohne weiteres gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Ein Erlass des "BMF" auf Grund einer Anfrage einer "ähnlichen Miteigentümergemeinschaft" bildet keine die Abgabenbehörde (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben allenfalls) bindende Auskunft im Einzelfall (Hinweis E 22.10.1997, 93/13/0295).