Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.2000

Geschäftszahl

94/13/0045

Rechtssatz

Wenn die Erreichung eines Gesamtüberschusses erst nach 24 Jahren möglich ist, dann ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Abgabenbehörde im Beschwerdefall davon ausgegangen ist, dass innerhalb eines absehbaren Zeitraumes kein Gesamtüberschuss erzielbar ist (Hinweis E VS 3.7.1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996; E 17.12.1998, 94/15/0095; E 24.2.2000, 97/15/0166). .ke