Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1994

Geschäftszahl

94/13/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/05 88/15/0080 2

Stammrechtssatz

Ein Mietvertrag über ein Grundstück liegt auch dann vor, wenn der Gebrauch kein ausschließlicher ist. Auch die Überlassung der Mitbenützung oder zeitweiligen Benützung einer Sache kann Gegenstand eines Mietvertrages sein (hier: Mietvertrag über ein Grundstück, auf dem sich eine Minigolfanlage befindet).