Verwaltungsgerichtshof
23.02.1994
94/13/0003
GRS wie VwGH E 1990/03/05 88/15/0080 2
Ein Mietvertrag über ein Grundstück liegt auch dann vor, wenn der Gebrauch kein ausschließlicher ist. Auch die Überlassung der Mitbenützung oder zeitweiligen Benützung einer Sache kann Gegenstand eines Mietvertrages sein (hier: Mietvertrag über ein Grundstück, auf dem sich eine Minigolfanlage befindet).