Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1998

Geschäftszahl

94/12/0219

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/29 90/12/0291 5

Stammrechtssatz

Bei dem im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, GehG vorzunehmenden Einstufungsvergleich trifft den antragstellenden Beamten eine Mitwirkungspflicht und Rügepflicht; kommt er derselben nicht nach, so steht einem weiteren Vorbringen vor dem VwGH das Neuerungsverbot des Paragraph 41, VwGH entgegen.