Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1994

Geschäftszahl

94/12/0158

Rechtssatz

Der Krankheitsbegriff des PG, des BDG 1979 und des LDG 1984 ist von vornherein vom Krankheitsbegriff des ASVG zu unterscheiden.