Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1995

Geschäftszahl

94/12/0003

Rechtssatz

Im Dienstrechtsverfahren (Paragraph eins, Absatz eins, DVG) ist nur zu prüfen, ob die Befolgung der Weisung zu den Dienstpflichten zählt, nicht aber, inwieweit eine Weisung im Einklang mit dem ihr übergeordneten Recht steht (Hinweis E 10.9.1976, 2337/75, VwSlg 9133 A/1976).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/12/0015