Verwaltungsgerichtshof
04.09.1995
94/10/0177
Eine Verpflichtung der Behörde, die Partei darauf hinzuweisen, daß bzw welche der gesundheitsbezogenen Angaben allenfalls gemäß Paragraph 9, Absatz 3, LMG 1975 zugelassen werden könnten, besteht nicht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/10/0178
Besprechung in:
C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);