Verwaltungsgerichtshof
04.09.1995
94/10/0177
Die Verpackung von "Weizenkeimöl Gelee Royale Kapseln" enthält die
Angaben "bei erhöhter Belastung" und "... in besonderen
Belastungssituationen". Mit Belastungssituationen können auch gesundheitliche Beeinträchtigungen verbunden sein. Die erwähnten Hinweise suggerieren einen vorteilhaften Einfluß von "Weizenkeimöl Gelee Royale Kapseln" auf die mit Belastungssituationen verbundenen nachteiligen Auswirkungen, zu denen auch gesundheitliche Schäden gehören können. Sie stellen daher eine verbotene Angabe nach Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 dar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/10/0178
Besprechung in:
C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);