Verwaltungsgerichtshof
04.09.1995
94/10/0177
Der Hinweis "... durch den Verzehr gestärkt und so vor Krankheiten
geschützt ..." auf der Verpackung des Produktes "Knoblauch Perlen" weist einen ausdrücklichen Hinweis auf den Schutz von Krankheiten auf und stellt eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe nach Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 dar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/10/0178
Besprechung in:
C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);