Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.1995

Geschäftszahl

94/10/0177

Rechtssatz

Der Hinweis "... durch den Verzehr gestärkt und so vor Krankheiten

geschützt ..." auf der Verpackung des Produktes "Knoblauch Perlen" weist einen ausdrücklichen Hinweis auf den Schutz von Krankheiten auf und stellt eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe nach Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 dar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

94/10/0178

Besprechung in:

C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);