Verwaltungsgerichtshof
04.09.1995
94/10/0177
Da im Bereich gesundheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln sekundäres Gemeinschaftsrecht, nämlich die Etikettierungsrichtlinie, existiert, ist die Zulässigkeit des Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben anhand dieser Richtlinie bzw des ihre innerstaatliche Umsetzung darstellenden Paragraph 9, LMG 1975 zu beurteilen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/10/0178
Besprechung in:
C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);