Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1994

Geschäftszahl

94/10/0097

Rechtssatz

Eine mit Ziersträuchern bestockte und von einer Hainbuchenhecke umgebene Grundfläche, auf der sich eine Werkzeughütte befindet und die als Erholungsfläche, Liegefläche und Kinderspielplatz genutzt wird, ist keine landwirtschaftlich genutzte Fläche und wird dazu auch ebensowenig durch das regelmäßige Mähen des Grases wie durch die Möglichkeit der Verfütterung dieses Grases an Hasen.