Verwaltungsgerichtshof
24.10.1994
94/10/0097
Eine mit Ziersträuchern bestockte und von einer Hainbuchenhecke umgebene Grundfläche, auf der sich eine Werkzeughütte befindet und die als Erholungsfläche, Liegefläche und Kinderspielplatz genutzt wird, ist keine landwirtschaftlich genutzte Fläche und wird dazu auch ebensowenig durch das regelmäßige Mähen des Grases wie durch die Möglichkeit der Verfütterung dieses Grases an Hasen.