Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1994

Geschäftszahl

94/10/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0147 E 19. Juli 1984 RS 4

Stammrechtssatz

Ein mündliches - allgemein (nach dem Inhalt) verständliches - Angebot zur Ausübung eines entgeltlichen Geschlechtsverkehrs fällt unter den Begriff der Anbahnung, mag dies auch unter vier Augen erfolgt sein.