Verwaltungsgerichtshof
30.05.1994
94/10/0059
GRS wie 84/10/0147 E 19. Juli 1984 RS 4
Ein mündliches - allgemein (nach dem Inhalt) verständliches - Angebot zur Ausübung eines entgeltlichen Geschlechtsverkehrs fällt unter den Begriff der Anbahnung, mag dies auch unter vier Augen erfolgt sein.