Verwaltungsgerichtshof
07.09.1995
94/09/0321
GRS wie VwGH E 1990/01/19 89/18/0079 3
Besitzt ein Organwalter Approbationsbefugnis für einen bestimmten Bereich, gleichgültig für welchen, so ist bei einer Überschreitung ein entsprechend gefertigtes Schriftstück jedenfalls der Beh zuzurechnen, der der approbationsbefugte Organwalter zuzuzählen ist, für welchen Kompetenzabschnitt die Approbationsbefugnis auch immer erteilt worden sein mag (Hinweis E 27.5.1988, 88/18/0015).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0336 E 7. September 1995