Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1995

Geschäftszahl

94/09/0321

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/19 89/18/0079 3

Stammrechtssatz

Besitzt ein Organwalter Approbationsbefugnis für einen bestimmten Bereich, gleichgültig für welchen, so ist bei einer Überschreitung ein entsprechend gefertigtes Schriftstück jedenfalls der Beh zuzurechnen, der der approbationsbefugte Organwalter zuzuzählen ist, für welchen Kompetenzabschnitt die Approbationsbefugnis auch immer erteilt worden sein mag (Hinweis E 27.5.1988, 88/18/0015).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/09/0336 E 7. September 1995