Verwaltungsgerichtshof
13.10.1994
94/09/0213
GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3
(hier hat sich die belangte Behörde nicht der Aufgabe unterzogen, den Beschuldigten zur behaupteten urlaubsbedingten Ortsabwesenheit einzuvernehmen).
Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).