Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1994

Geschäftszahl

94/09/0213

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3

(hier hat sich die belangte Behörde nicht der Aufgabe unterzogen, den Beschuldigten zur behaupteten urlaubsbedingten Ortsabwesenheit einzuvernehmen).

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).