Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Geschäftszahl

94/09/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0245 B 29. Jänner 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung ist als wesentlicher Fehler anzusehen, der zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führt.