Verwaltungsgerichtshof
15.12.1994
94/09/0085
GRS wie 87/17/0245 B 29. Jänner 1988 RS 3
Das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung ist als wesentlicher Fehler anzusehen, der zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führt.