Verwaltungsgerichtshof
13.10.1994
94/09/0056
Auch generelle, abstrakte oder konkrete Normen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber unterstellten Organwaltern ergehen, sind als "Weisungen" zu verstehen (Hinweis E 21.2.1991, 90/09/0064, 0080).