Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1994

Geschäftszahl

94/09/0056

Rechtssatz

Auch generelle, abstrakte oder konkrete Normen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber unterstellten Organwaltern ergehen, sind als "Weisungen" zu verstehen (Hinweis E 21.2.1991, 90/09/0064, 0080).