Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1999

Geschäftszahl

94/08/0294

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem E 25.1.1994, 93/08/0027, ausführlich mit dem Ausmaß der Begründungspflicht von Beitragsbescheiden betreffend eine Vielzahl von Dienstverhältnissen und Beitragszeiträumen (unter Berücksichtigung eines vor Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides erfolgten "Anerkenntnisses der Beitragsnachrechnung") befasst. Dabei wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass auch eine etwaige Anerkennung (des Beitragspflichtigen) die Behörde nicht von der Feststellung des wahren Sachverhaltes nach Paragraph 37, AVG enthebt.