Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1995

Geschäftszahl

94/08/0273

Rechtssatz

Wird von Anfang an der Verpflichtung zu konkreten Behauptungen und entsprechenden Beweisanboten entsprochen oder über Aufforderung der Sozialversicherungsanstalt dieser Verpflichtung nachgekommen und stellt sich erst bei einer Überprüfung dieser Behauptungen heraus, daß ab dem vom Eigentümer (Miteigentümer) genannten Zeitpunkt die Bewirtschaftung auf Rechnung und Gefahr einer anderen Person erfolgte, so ist der Nachweis iSd Paragraph 30, Absatz 2, dritter Satz BSVG doch schon in dem Monat als erbracht anzusehen, in dem der Eigentümer (Miteigentümer) erstmals eine entsprechende Behauptung aufgestellt hat, und nicht erst in jenem Monat, in dem das Ermittlungsverfahren beendet und auch die Sozialversicherungsanstalt vom Wechsel der Betriebsführung überzeugt ist.