Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1995

Geschäftszahl

94/08/0273

Rechtssatz

Ein Nachweis iSd Paragraph 30, Absatz 2, dritter Satz BSVG liegt nicht erst ab dem Ersten jenes Monates vor, in dem keine der diesbezüglichen Behauptungen des Eigentümers (Miteigentümers) widersprechende Behauptungen anderer Beteiligter über die Bewirtschaftung (immer gemeint: die Bewirtschaftung auf Rechnung und Gefahr einer Person) vorliegen oder in dem es ihm gelingt, die Sozialversicherungsanstalt davon zu überzeugen, daß nicht der Eigentümer (Miteigentümer), sondern eine andere Person die landwirtschaftliche (forstwirtschaftliche) Tätigkeit auf ihre Rechnung und Gefahr entfaltet. Eine gegenteilige Auffassung würde die Beitragspflicht und Unfallversicherungspflicht des Eigentümers (Miteigentümers) einer landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Fläche weitgehend in das Belieben anderer Personen stellen und insofern einer sachlichen Rechtfertigung entbehren.