Verwaltungsgerichtshof
02.07.1996
94/08/0122
IZm Paragraph 11, Absatz 2, ASVG kommt es nicht darauf an, welche Bezeichnung die Parteien im Vergleich anläßlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses wählen, sondern darauf, ob die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit tatsächlich vorliegen.