Verwaltungsgerichtshof
13.06.1995
94/08/0107
GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0004 1
VwSlg 13471 A/1991
Zuwendungen durch den Dienstgeber oder durch Dritte sind dann iSd Paragraph 49, Absatz eins, ASVG als "auf Grund" des Dienstverhältnisses erhalten anzusehen, wenn sie nach dem Parteiwillen Gegenwert für eine vom Dienstnehmer erbrachte (oder noch zu erbringende) Leistung sein sollen, die nicht nur die Interessen des Dritten, sondern auch die betriebsbezogenen Eigeninteressen des Dienstgebers fördert (hier: Provisionen für Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen).