Verwaltungsgerichtshof
29.06.1999
94/08/0105
GRS wie VwGH E 1995/11/14 94/08/0081 2
Für die Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG kommt es auf den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion und den bloß vorübergehenden Charakter dieser Übernahme sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung (hier durch den Verlassenschaftskurator) nicht an (Hinweis E 12.5.1992, 92/08/0072 und E 20.4.1993, 92/08/0173).