Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1999

Geschäftszahl

94/08/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/14 94/08/0081 2

Stammrechtssatz

Für die Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG kommt es auf den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion und den bloß vorübergehenden Charakter dieser Übernahme sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung (hier durch den Verlassenschaftskurator) nicht an (Hinweis E 12.5.1992, 92/08/0072 und E 20.4.1993, 92/08/0173).