Verwaltungsgerichtshof
14.11.1995
94/08/0081
Für die Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG kommt es auf den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion und den bloß vorübergehenden Charakter dieser Übernahme sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung (hier durch den Verlassenschaftskurator) nicht an (Hinweis E 12.5.1992, 92/08/0072 und E 20.4.1993, 92/08/0173).