Verwaltungsgerichtshof
25.04.1995
94/08/0058
GRS wie VwGH E 1995/03/21 93/08/0006 3
Die Begünstigung des Paragraph 68, Absatz 5, erster Fall EStG 1988 kommt nicht zum Zug, wenn die mit einer erheblichen Verschmutzung verbundene Tätigkeit nur einen nicht überwiegenden Teil der Gesamttätigkeit des Arbeitnehmers ausmacht. Dafür, ob ua diese materiellrechtlichen Voraussetzungen der Beitragsfreiheit erfüllt sind, trifft den Dienstgeber zwar - mangels einer Verweisung auch auf die verfahrensrechtlichen Normen des Steuerrechts - keine Nachweispflicht, wohl aber - bedingt durch den Verfahrensgegenstand - eine qualifizierte Mitwirkungspflicht, die ihn dazu verhält, diesbezügliche konkrete Behauptungen aufzustellen und dafür geeignete Beweisanbote zu machen.