Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1995

Geschäftszahl

94/06/0263

Rechtssatz

Wenn den bf Nachbarn keine Parteistellung im Bauverfahren betreffend die Veränderung der Verwendung einer Garage zustand, kommt eine Verletzung im Recht, daß es gemäß dem Vlbg BauG 1972 geboten gewesen wäre, diesbezüglich eine Bauverhandlung durchzuführen, gar nicht in Betracht.