Verwaltungsgerichtshof
23.11.1995
94/06/0263
Wenn den bf Nachbarn keine Parteistellung im Bauverfahren betreffend die Veränderung der Verwendung einer Garage zustand, kommt eine Verletzung im Recht, daß es gemäß dem Vlbg BauG 1972 geboten gewesen wäre, diesbezüglich eine Bauverhandlung durchzuführen, gar nicht in Betracht.