Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1995

Geschäftszahl

94/06/0191

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/25 86/07/0237 3

Stammrechtssatz

Die in der Gegenschrift enthaltenen Ausführungen können die fehlenden Erörterungen und die unterlassene Begründung nicht ersetzen.