Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1994

Geschäftszahl

94/06/0172

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/09 92/06/0054 1

Stammrechtssatz

Der Käufer einer Liegenschaft, dessen Eigentumserwerb im Grundbuch noch nicht durchgeführt ist, hat gemäß Paragraph 431, ABGB noch kein Recht an der Sache sondern lediglich ein Recht auf die Sache (Hinweis E 16.12.1982, 81/06/0041).