Verwaltungsgerichtshof
16.03.1995
94/06/0167
Einwendungen gegen einen Heulüfter kann ein Nachbar nicht auf Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG 1972 stützen, da es sich dabei nicht um ein Bauwerk, sondern um eine Maschine handelt (Hinweis E 6.7.1989, 87/06/0066).