Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1995

Geschäftszahl

94/06/0167

Rechtssatz

Einwendungen gegen einen Heulüfter kann ein Nachbar nicht auf Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG 1972 stützen, da es sich dabei nicht um ein Bauwerk, sondern um eine Maschine handelt (Hinweis E 6.7.1989, 87/06/0066).