Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1995

Geschäftszahl

94/06/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1819/79 E 6. Juli 1981 VwSlg 10514 A/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Auf die Einhaltung eines Flächenwidmungsplanes besteht kein subjektives öffentliches Nachbarrecht.